Bei Flucht, Missbrauch oder Fälschung sind zusätzlich zur Fahrpreispauschale und dem Zuschlag eine Bearbeitungsgebühr sowie folgende Beträge zu bezahlen: bei Flucht CHF 100.–, bei Missbrauch CHF 100.–, bei Fälschung CHF 200.–.
Ein Missbrauch liegt vor, wenn ein persönlicher Fahrschein benutzt wird, welcher auf eine andere Person ausgestellt ist. Eine Fälschung liegt vor, wenn ein Fahrschein unbefugt erstellt, geändert oder ergänzt wurde. Gefälschte oder missbräuchlich verwendete Fahrscheine werden eingezogen.
Die strafrechtliche Verfolgung (gem. §§ 146–148 StGB) bleibt in beiden Fällen vorbehalten.