Wer sein persönliches Jahresabonnement vergisst, muss die Fahrpreispauschale entrichten. LIEmobil kann auf die Erhebung der Fahrpreispauschale und das Vorweisen des Abos verzichten, wenn die Identität und Gültigkeit des Abos während der Kontrolle zweifelsfrei feststellbar und der Vorfall erstmalig pro Abonnement aufgetreten ist. Bei wiederholten Vorfällen ist die Fahrpreispauschale zu entrichten. Kann die Identität und Gültigkeit bei der Kontrolle nicht geprüft werden, muss das persönliche Abonnement im Original innert zehn Werktagen (ab Datum der Kontrolle) vorgewiesen und die Fahrpreispauschale entrichtet werden. Erfolgt dies nicht, muss zusätzlich zur Fahrpreispauschale die Bearbeitungsgebühr bezahlt werden.
Das Einsenden von fotokopierten Jahresabonnementen und das nachträgliche Vorweisen von unpersönlichen Fahrscheinen wird nicht anerkannt.