Reisende ohne gültigen Fahrschein haben zusätzlich zur Fahrpreispauschale einen Zuschlag zu bezahlen. Der Zuschlag ist auch bei Anspruch auf ermässigte Preise ganz zu bezahlen. Er wird für jeden Reiseteilnehmer erhoben, für den der Fahrpreis zu bezahlen ist. Wird der Zuschlag nicht sofort bezahlt, kann der Ausschluss von der Weiterfahrt erfolgen. Für jede Mahnung wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Die strafrechtliche Verfolgung bleibt vorbehalten. Es werden die Personalien aufgenommen und unter Beachtung des Datenschutzes in einer Datenbank gespeichert.