Nach 20 Uhr gilt generell die Sichtkontrolle der Fahrscheine durch das Fahrpersonal. Der Einstieg ist nur bei der vordersten Türe möglich, der Fahrschein wird unaufgefordert dem Kontrollpersonal vorgewiesen.
Nach 20 Uhr gilt generell die Sichtkontrolle der Fahrscheine durch das Fahrpersonal. Der Einstieg ist nur bei der vordersten Türe möglich, der Fahrschein wird unaufgefordert dem Kontrollpersonal vorgewiesen.