Das Fahrpersonal ist jederzeit berechtigt, sich von den Fahrgästen ihre Fahrscheine vorweisen zu lassen. Zudem macht das durch LIEmobil beauftragte Kontrollpersonal regelmässige Stichproben. Die Kontrolleure können sich ausweisen.
Das Fahrpersonal ist jederzeit berechtigt, sich von den Fahrgästen ihre Fahrscheine vorweisen zu lassen. Zudem macht das durch LIEmobil beauftragte Kontrollpersonal regelmässige Stichproben. Die Kontrolleure können sich ausweisen.