Bei Rückgabe von persönlichen Jahresabonnementen wird der Fahrpreis abzüglich der bereits in Anspruch genommenen vollen Monate (ab Geltungstag) auf Basis des entsprechenden Monatsabonnement-Fahrpreises (gleiche Zonenanzahl) rückerstattet. Angebrochene Monate werden ab dem zehnten Tag als volle Monate gerechnet.
Erfolgt die Rückgabe aufgrund einer Angebotsänderung, sodass die gewünschte Leistung nicht mehr vorhanden ist oder wird das Abonnement auf ein Familienabonnement, Generalabonnement oder ein anderes höherwertiges Abonnement ausgeweitet, werden die in Anspruch genommenen Monate als 1/12 des Preises abgerechnet.