Leicht tragbares Handgepäck, begleitete Kinderwagen und Rollstühle werden kostenlos befördert.
Handgepäck und ungefährliche Gegenstände in geeigneter Verpackung werden transportiert, wenn der Stauraum zur Verfügung steht und die Gegenstände so beschaffen sind, dass sie keinen Schaden verursachen. Der Reisende muss das Handgepäck, das er in eigener Obhut mitführt, ordentlich verstauen und trägt selbst Sorge dazu.
Das Höchstgewicht pro Gepäckstück beträgt 30 kg. Motorbetriebene Rollstühle können bis zu einem Gesamtgewicht (inkl. Insasse) von 350 kg transportiert werden.
Skis, Snowboards und Schlitten müssen, wenn möglich im Skikorb transportiert werden. Bei Sportgeräten, welche im Fahrgastraum transportiert werden, ist es die Pflicht des Fahrgastes diese sicher und kontrolliert mitzuführen.
Auf den Linien 21 und 22 werden im Sommer Fahrräder auf dem Fahrradträger befestigt. Fahrräder/ähnliche Fahrgeräte dürfen im Bus nur mitgenommen werden, wen es der Platz zulässt und das Gerät sicher verstaut werden kann. Personen mit Rollstuhl und Kinderwagen haben Vorrang.