Reisende mit eingeschränkter Mobilität, die gemäss ärztlichem Attest bei Reisen auf eine Begleitperson und/oder auf einen Blindenführhund angewiesen sind, erhalten eine «Ausweiskarte für Reisende mit einer Behinderung». Der Ausweisinhaber ist ermächtigt, eine Begleitperson, einen Blindenführhund oder beides unentgeltlich mitzunehmen.