Lehr- und Begleitpersonen haben kein Anrecht auf ein kostenloses Bildungsabo. Das Erstellen von Rechnungen für die geringen anfallenden Beträge wäre sehr aufwändig. Lehr- und Begleitpersonen müssen deshalb vor Fahrtantritt ein Billett lösen.
Lehr- und Begleitpersonen haben kein Anrecht auf ein kostenloses Bildungsabo. Das Erstellen von Rechnungen für die geringen anfallenden Beträge wäre sehr aufwändig. Lehr- und Begleitpersonen müssen deshalb vor Fahrtantritt ein Billett lösen.