Die detaillierten Informationen, ab wann und wie berechtigte Personen ihr kostenloses Bildungsabo beziehen könnnen, werden ab Juli, also rechtzeitig vor Lehrbeginn resp. Schulstart, von Schulamt, Amt für Berufsbildung und LIEmobil mitgeteilt.
Die detaillierten Informationen, ab wann und wie berechtigte Personen ihr kostenloses Bildungsabo beziehen könnnen, werden ab Juli, also rechtzeitig vor Lehrbeginn resp. Schulstart, von Schulamt, Amt für Berufsbildung und LIEmobil mitgeteilt.